RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen GSMART, Linthstrasse 14, 8856 Tuggen, und ihren Kundinnen und Kunden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen von GSMART gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden sowie Unternehmen in der Schweiz, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Zum Leistungsbereich von GSMART gehören insbesondere Beratung, Planung, Verkauf, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Konfiguration, Optimierung, Support und Wartung von Smart Home, Netzwerk, Sicherheits, Energie, Klima, Licht, Beschattungs und Automationslösungen.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn GSMART diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von GSMART sind während der im Angebot angegebenen Frist gültig. Fehlt eine Frist, bleibt das Angebot während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern GSMART es nicht vorher widerruft.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde ein Angebot annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält, eine Zahlung leistet, einen Termin verbindlich bestätigt oder GSMART mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Änderungen nach Vertragsabschluss, zusätzliche Wünsche oder Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden separat offeriert oder nach Aufwand verrechnet.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Projektbeschrieb, dem Serviceauftrag oder der Rechnung.
GSMART plant und realisiert Lösungen nach dem Stand der Technik und nach den vereinbarten Anforderungen. Eine bestimmte Wirkung, Kompatibilität oder Verfügbarkeit gilt nur als zugesichert, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt ist.
Bei bestehenden Installationen beurteilt GSMART den Zustand nach bestem Wissen anhand der sichtbaren und zugänglichen Informationen. Nicht erkennbare Mängel, fehlerhafte Vorinstallationen, unvollständige Dokumentationen oder Einschränkungen durch bestehende Geräte können zusätzlichen Aufwand verursachen.
4. Mitwirkung der Kundin oder des Kunden
Die Kundin oder der Kunde stellt alle Informationen, Zugänge und Voraussetzungen bereit, die für die Leistung notwendig sind. Dazu gehören insbesondere:
• Zugang zu Räumen, Verteilungen, Netzwerkkomponenten und Geräten
• vollständige und richtige Angaben zu bestehenden Installationen
• Zugangsdaten, Benutzerkonten oder Freigaben, soweit diese für die Einrichtung erforderlich sind
• eine funktionsfähige Stromversorgung, Internetverbindung und Netzwerkinfrastruktur, soweit diese nicht Teil des Auftrags ist
• notwendige Bewilligungen von Eigentümerinnen, Vermietern, Verwaltungen oder anderen berechtigten Personen
• Sicherung wichtiger Daten und Einstellungen vor Eingriffen an bestehenden Systemen
Verzögerungen oder Zusatzaufwand, die durch fehlende Mitwirkung, unvollständige Angaben, fehlende Zugänge oder nicht erfüllte Voraussetzungen entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.
5. Produkte, Drittanbieter und Cloud Dienste
GSMART verwendet Produkte, Software, Apps, Plattformen und Dienste von Drittanbietern. Für diese können zusätzliche Bedingungen, Lizenzbestimmungen, Herstellerangaben und Datenschutzbestimmungen gelten.
GSMART hat keinen Einfluss auf Änderungen von Drittanbietern, insbesondere auf Updates, Funktionsänderungen, Preisanpassungen, Cloud Verfügbarkeit, Serverstandorte, App Store Vorgaben, Herstellerentscheidungen oder die Einstellung einzelner Produkte oder Dienste.
GSMART unterstützt die Kundin oder den Kunden bei der Auswahl geeigneter Lösungen. Eine dauerhafte Verfügbarkeit von Drittanbieterfunktionen kann nur zugesichert werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und GSMART darauf Einfluss hat.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Massgebend sind die Preise im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen bei Erhalt fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Dokument ausgewiesen.
Kostenschätzungen sind nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet werden. Zusätzlicher Aufwand, nicht vorhersehbare Arbeiten, nachträgliche Änderungen, Wartezeiten, zusätzliche Fahrten und Material, das nicht im vereinbarten Umfang enthalten ist, können separat verrechnet werden.
Soweit Mehrwertsteuer geschuldet ist, wird diese separat ausgewiesen. Solange GSMART nicht mehrwertsteuerpflichtig ist oder keine Mehrwertsteuer ausweist, erfolgt keine separate Mehrwertsteuerbelastung.
Bei Zahlungsverzug kann GSMART frühestens 10 Tage nach Fälligkeit eine Zahlungserinnerung versenden. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, behält sich GSMART vor, frühestens 7 Tage nach der Zahlungserinnerung eine 1. Mahnung, frühestens 7 Tage danach eine 2. Mahnung und frühestens 5 Tage danach eine letzte Mahnung zu versenden.
Die Zahlungserinnerung und die 1. Mahnung erfolgen ohne Mahngebühr. GSMART behält sich vor, ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.00 und für die letzte Mahnung eine Mahngebühr von CHF 50.00 zu verrechnen.
Bleibt die Zahlung danach aus, behält sich GSMART vor, die Forderung auf dem Rechtsweg, insbesondere durch Betreibung, geltend zu machen. Gesetzliche Verzugszinsen sowie Betreibungs-, Gerichts- und weitere gesetzlich zulässige Kosten bleiben vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug kann GSMART weitere Leistungen zurückhalten oder laufende Arbeiten unterbrechen, bis offene Beträge beglichen sind.
7. Termine, Lieferungen und Verzögerungen
Liefer und Ausführungstermine werden sorgfältig geplant. Sie sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Termine können sich verschieben, wenn Lieferanten, Hersteller, Transportunternehmen, Drittanbieter, Behörden oder die Kundin beziehungsweise der Kunde notwendige Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllen.
GSMART informiert die Kundin oder den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar sind. Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen bestehen nur, soweit GSMART die Verzögerung schuldhaft verursacht hat und zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
8. Installation, Inbetriebnahme und Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten nimmt GSMART die vereinbarten Funktionen soweit möglich gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden in Betrieb.
Die Kundin oder der Kunde prüft die Leistung bei Übergabe oder Inbetriebnahme. Offensichtliche Mängel sind möglichst sofort, spätestens innert angemessener Frist schriftlich zu melden.
Wird die Leistung genutzt, bezahlt oder innert angemessener Frist nicht beanstandet, gilt sie als abgenommen, soweit keine verdeckten Mängel betroffen sind und zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
9. Gewährleistung und Mängel
GSMART erbringt Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Für Produkte und Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese nicht zulässigerweise durch individuelle Vereinbarung oder Herstellergarantie konkretisiert werden.
Bei berechtigten Mängeln entscheidet GSMART nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des Einzelfalls über geeignete Massnahmen wie Nachbesserung, Ersatz, erneute Konfiguration oder andere angemessene Korrekturen.
Keine Gewährleistung besteht, soweit ein Mangel zurückzuführen ist auf:
• unsachgemässe Bedienung oder Nutzung
• Eingriffe durch die Kundin, den Kunden oder Dritte
• Änderungen von Drittanbieterplattformen, Cloud Diensten oder Apps
• unzureichende Strom, Internet oder Netzwerkinfrastruktur, soweit diese nicht Teil des Auftrags war
• fehlende Updates, veraltete Geräte oder nicht unterstützte Systeme
• normalen Verschleiss
• Schäden durch äussere Einflüsse, Feuchtigkeit, Überspannung, bauliche Eingriffe oder höhere Gewalt
Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
10. Support, Wartung und Fernzugriff
Support und Wartung nach Abschluss eines Projekts sind nur im vereinbarten Umfang enthalten. Ohne separate Vereinbarung werden Support, Analyse, Fernzugriff, Optimierung, Nachbetreuung und Wartung nach Aufwand verrechnet.
Fernzugriff erfolgt nur mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden und soweit technisch möglich. Die Kundin oder der Kunde bleibt für die Kontrolle eigener Zugangsdaten, Benutzerkonten und Berechtigungen verantwortlich.
GSMART kann empfehlen, Systeme regelmässig zu warten, Updates zu prüfen und sicherheitsrelevante Einstellungen aktuell zu halten. Unterbleibt eine empfohlene Wartung, kann dies Funktion, Sicherheit und Gewährleistungsansprüche beeinflussen.
11. Smart Home Sicherheit und Verfügbarkeit
Smart Home, Netzwerk und Sicherheitslösungen können Komfort, Übersicht und Sicherheit verbessern. Sie ersetzen jedoch keine angemessene eigene Sorgfalt, keine behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmassnahmen und keine Versicherung.
Eine hundertprozentige Verfügbarkeit, Einbruchssicherheit, Ausfallsicherheit oder Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden. Funktionen können von Stromversorgung, Internet, Funkverbindungen, Servern, Apps, Herstellerdiensten, Sensorpositionen und baulichen Gegebenheiten abhängen.
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, Passwörter sicher aufzubewahren, Zugänge nur berechtigten Personen zu geben und GSMART über sicherheitsrelevante Änderungen zu informieren.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
GSMART bearbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für Beratung, Angebot, Vertragsabwicklung, Installation, Support, Rechnungsstellung, Kundenportal, Helpdesk oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von GSMART unter gsmart.ch/datenschutz.
GSMART behandelt vertrauliche Informationen sorgfältig und gibt sie nur weiter, soweit dies für die Leistungserbringung, den Betrieb eingesetzter Systeme, gesetzliche Pflichten oder die berechtigte Interessenwahrung erforderlich ist.
13. Haftung
GSMART haftet für direkte Schäden, die durch schuldhafte Vertragsverletzung von GSMART verursacht wurden, soweit gesetzlich zwingend nichts anderes gilt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch, Ausfälle von Drittanbieterdiensten, Störungen durch Netzwerke, Cloud Dienste oder Herstellerplattformen ausgeschlossen.
Gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert des betroffenen Auftrags beschränkt. Haftung für absichtliche oder grobfahrlässige Schadensverursachung sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
14. Rücktritt, Stornierung und Rückgabe
Storniert die Kundin oder der Kunde einen bestätigten Auftrag, kann GSMART bereits erbrachte Leistungen, bestelltes Material, nicht mehr stornierbare Drittleistungen, Planung, Reservationen und entstandenen Aufwand verrechnen.
Rückgaben von Produkten sind nur nach vorheriger Zustimmung von GSMART möglich. Bereits installierte, konfigurierte, geöffnete, speziell beschaffte oder kundenspezifisch eingerichtete Produkte sind von einer freiwilligen Rückgabe ausgeschlossen, soweit kein berechtigter Mangel vorliegt.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in der Schweiz nur, wenn es ausdrücklich vorgesehen ist. Freiwillige Rücknahme oder Kulanz liegt im Ermessen von GSMART.
15. Unterlagen, Konzepte und Rechte
Von GSMART erstellte Konzepte, Pläne, Konfigurationen, Dokumentationen, Empfehlungen und Unterlagen dürfen von der Kundin oder dem Kunden für das vereinbarte Projekt genutzt werden.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung für andere Projekte ist nur mit Zustimmung von GSMART zulässig, soweit keine zwingenden Rechte der Kundin oder des Kunden entgegenstehen.
Rechte an Software, Apps, Plattformen und Marken von Drittanbietern richten sich nach den jeweiligen Bedingungen dieser Anbieter.
16. Änderungen dieser AGB
GSMART kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen. Für einen bestehenden Vertrag gilt die Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptiert oder einbezogen wurde, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand am Sitz von GSMART. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Stand: Oktober 2026